Bei Immobilien mit konservierter Sonderabschreibung gibt es keine
„günstigen Schnäppchen“ mehr. Vielmehr handelt es sich im Regelfall um
Ladenhüter, die nun an den Anleger gebracht werden sollen nach dem
Motto „schlechtes Objekt mit Sonderabschreibung ist besser als gar
keine Steuerersparnis“.
Bei Denkmalobjekten dürfte es nach unserer Marktbeobachtung durchaus
wirtschaftlich sinnvolle Objekte geben, die neben einem akzeptablen
Liquiditätsüberschuß (nach Steuern) langfristig eine gewisse
Wertsteigerung versprechen.
Die Streichung des halben Steuersatzes bei den Einkünften aus
Gewerbebetrieb bei der Veräußerung der Fondsobjekte zum 01.01.1999 hat
die seinerzeit in den Emissionsprospekten versprochenen Renditen dahin
schmelzen lassen wie Eis im Hochsommer.
Zudem beinhalten einige Vermögensanlagen wie z.B. Schiffsbeteiligungen
erhebliche Risiken. Nicht zum ersten Mal haben Anleger in diesem Jahr
die Erfahrung machen müssen, dass die versprochene Ausschüttung
ausgefallen ist. Der Schiffsmarkt ist extrem schwer kalkulierbar, was
Aussagen über spätere Verwertungsmöglichkeiten zu einem Vabanquespiel
macht.
Empfehlungen
Wer bei der Auswahl alternativer Steuersparanlagen bestimmte Regeln
beachtet, hat eine recht große Chance, auch mittel- bis langfristig
Freude an einer derartigen Anlage zu haben. Der Initiator einer
Steuersparanlage sollte durch Vorlage einer aussagekräftigen
Leistungsbilanz seine Erfahrung mit dieser Art von Vermögensanlagen und
ihren positiven Verlauf dokumentieren können. Dies ist zwar keine
Garantie für die Zukunft, doch lässt sich daraus schon eine gewisse
Verlässlichkeit der im Emissionsprospekt getroffenen Prognosen
ableiten. Aufgrund des in nächster Zukunft sinkenden Grenzsteuersatzes
(von 48,5 % ab 2001 bis 42 % ab 2005) sollten Vermögensanlagen
bevorzugt werden, die ihre Verlustzuweisung auf das Jahr 2000
konzentrieren. Insoweit erscheinen vernünftig konzipierte Medienfonds,
die über ein umfangreiches Vertragswerk gegen die vielfältigen
wirtschaftlichen Risiken abgesichert sind, eine attraktive Alternative.
Windkraftwerke bieten aufgrund des Gesetzes über Erneuerbare Energien
(sofern nicht vom EuGH als unzulässig eingestuft) neben den
steuerlichen Vorteilen eine relativ hohe Einnahmensicherheit. Eventuell
wird es auch noch den einen oder anderen interessanten
Mobilienleasingfonds geben.
Trotz der Absenkung der Spitzensteuersätze wird es in Deutschland auch
in Zukunft einen ausgeprägten willen zur Erzielung steuerlicher
Vorteile geben. Zur Erreichung des optimalen Verhältnisses von
Steuerersparnis und wirtschaftlicher Sicherheit bedarf es jedoch einer
in die Zukunft gerichteten Steuerplanung, die auch die weiteren
persönlichen und finanziellen Ziele des Vermögensinhabers
berücksichtigt.